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Private Krankenversicherungen:
Ausschließlich privat Versicherten möchte ich empfehlen, vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung zu klären, welche Kosten bei einer Psychotherapie übernommen werden. Es gibt dabei zum Teil erhebliche Abweichungen von den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Beihilfe. So akzeptieren manche Privatkrankenkassen nur solche Psychotherapeuten, die bestimmte, nur von ihnen akzeptierte Aus- und Weiterbildungsinstitute besucht haben, andere lassen nur ärztliche (nicht aber psychologische) Psychotherapeuten zu usw. Auch zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen und zwischen verschiedenen Versicherungstarifen bestehen deutliche Unterschiede. Oft jedoch ist der Ablauf aber ähnlich wie bei den Beihilfe-Regelungen (siehe dort).

In einem umfangreichen Test der Zeitschrift FINANZtest, Ausgabe 12/2006, werden unter dem Titel "Patient Erster Klasse" die Leistungen innerhalb von 344 Tarifen von rund 40 Privaten Krankenversicherungen miteinander und auch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen.
Dort heißt es z.B.: "Für Leistungen niedergelassener Ärzte, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten und alles, was diese den Patienten verschreiben, regelt der Ambulanttarif die Kostenerstattung."
Viele Privatversicherer bieten bei der ambulanten Psychotherapie "deutlich schlechtere Leistungen als die gesetzlichen Kassen" schreibt FINANZtest.

Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
Falls Sie nach einem ersten Vorgespräch den Eindruck haben, Sie möchten gerne mit mir arbeiten, dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Ein Musteranschreiben und einen Kostenvoranschlag erhalten Sie von mir. Legen Sie dem Antrag auch einen Ausdruck meines "Arztregistereintrags" (hier downloaden) bei; das verhindert unnötige Rückfragen.
Wenn es um "Autismus" bzw. das "Asperger-Syndrom" geht, ist u.U. auch der Ausdruck meines Arbeitszeugnisses hilfreich.
Die Kasse wird dann entweder formlos eine Genehmigung aussprechen oder die Formblätter versenden, die von mir ausgefüllt werden und wiederum an die Kasse geschickt werden, damit dort schließlich entschieden werden kann.