| Private Krankenversicherungen:
Ausschließlich privat Versicherten möchte ich empfehlen, vor
Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung
zu klären, welche Kosten bei einer Psychotherapie übernommen
werden. Es gibt dabei zum Teil erhebliche Abweichungen von den Bedingungen
der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Beihilfe. So akzeptieren
manche Privatkrankenkassen nur solche Psychotherapeuten, die bestimmte,
nur von ihnen akzeptierte Aus- und Weiterbildungsinstitute besucht haben,
andere lassen nur ärztliche (nicht aber psychologische) Psychotherapeuten
zu usw. Auch zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen und
zwischen verschiedenen Versicherungstarifen bestehen deutliche Unterschiede.
Oft jedoch ist der Ablauf aber ähnlich wie bei den Beihilfe-Regelungen
(siehe dort).
In einem umfangreichen Test der Zeitschrift FINANZtest, Ausgabe 12/2006,
werden unter dem Titel "Patient Erster Klasse" die Leistungen
innerhalb von 344 Tarifen von rund 40 Privaten Krankenversicherungen miteinander
und auch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen.
Dort heißt es z.B.: "Für Leistungen niedergelassener Ärzte,
Heilpraktiker oder Psychotherapeuten und alles, was diese den Patienten
verschreiben, regelt der Ambulanttarif die Kostenerstattung."
Viele Privatversicherer bieten bei der ambulanten Psychotherapie "deutlich
schlechtere Leistungen als die gesetzlichen Kassen" schreibt FINANZtest.
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
Falls Sie nach einem ersten Vorgespräch den Eindruck haben, Sie möchten
gerne mit mir arbeiten, dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf Bewilligung
einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Ein Musteranschreiben und einen Kostenvoranschlag
erhalten Sie von mir. Legen Sie dem Antrag auch einen Ausdruck meines
"Arztregistereintrags" (hier
downloaden) bei; das verhindert unnötige Rückfragen.
Wenn es um "Autismus" bzw. das "Asperger-Syndrom"
geht, ist u.U. auch der Ausdruck meines Arbeitszeugnisses
hilfreich.
Die Kasse wird dann entweder formlos eine Genehmigung aussprechen oder
die Formblätter versenden, die von mir ausgefüllt werden und
wiederum an die Kasse geschickt werden, damit dort schließlich entschieden
werden kann.
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